Guter Rat

ist nicht teuer

Nach dem Ersterwerb ...

... eines fabrikneuen Flügels oder Pianos sollte das Instrument im ersten Jahr zwei mal und in den folgenden Jahren in der Regel ein- bis zweimal jährlich gestimmt werden. Darüber hinaus erforderliche Servicearbeiten hängen nach Umfang und Zeitpunkt davon ab, welche Ansprüche an Stimmung, Intonation und Spielart gestellt werden, wie häufig und intensiv das Instrument gespielt wird, und welchen Standortbedingungen und klimatischen Einflüssen es ausgesetzt ist.

Wo Töne schwingen und klingen ...

... können sich auch Nebengeräusche einstellen. Oft lässt sich problemlos lokalisieren, ob diese Nebengeräusche aus dem Flügel oder Piano selbst stammen oder ob deren Quelle an anderer Stelle im Umfeld des Instrumentes zu suchen ist. Fremdkörper können versehentlich durchaus in das Instrument gelangen, welche die Funktion des Spielwerks beeinträchtigen oder Geräusche verursachen.

Flüssigkeiten ...

... dürfen keinesfalls in den Klangkörper oder in das Spielwerk gelangen, deshalb sollten auf Pianoforteinstrumenten keine Blumenvasen, Getränkegläser und Flaschen abgestellt werden. Dringen dennoch Flüssigkeiten in das Instrument ein, sollte ein Fachmann zur Beratung über die erforderlichen Gegenmaßnahmen konsultiert werden.